Mietverwaltung

 

  • Mietvertragsgestaltung und -abschluss unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage (unsere Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Schulungen zum Thema Mietvertragsgestaltung und Optimierung der Mietverträge teil)
  • Wohnungsabnahmen bzw. Wohnungsübergaben mit den Mietern unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorschriften
  • Wohnungsbegehungen
  • Fragen der Mieter zum Mietvertrag während der Vertraglaufzeit beantworten
  • Berücksichtigung der umlagefähigen Kosten auf den Mieter (Betriebskostenverordnung)
  • Klärung von einfachen Rechtsfragen z.B. bei Scheidung oder Tod der/des Mieter/Mieters
  • Reklamationen der Mieter bearbeiten
  • Kleinreparaturen veranlassen, überwachen und abrechnen
  • Entscheiden, ob angefallene Kleinreparaturen Sache des Mieters oder Vermieters sind
  • Überwachung der Mieteingänge
  • Überprüfung und Anmahnung unberechtigter Forderungen oder Mietminderungen des Mieters
  • Verteilung der Mietzahlungen
  • Erstellen von separaten Jahresabrechnungen für Sie (die Sie an Ihren Steuerberater weitergeben können) und Ihren Mieter
  • Fragen der Mieter zur Nebenkostenabrechnung beantworten bzw. bearbeiten
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes für das folgende Wirtschaftsjahr
  • Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen
  • Bei Mietstreitigkeiten und Mietausfällen, nach Rücksprache mit Ihnen, Veranlassung der weiteren Rechtsschritte ggf. über einen Rechtsanwalt
  • Betreuung und Beratung während der Zeit von Rechtsstreitigkeiten
  • Teilnahme als Ihr Vertreter an evtl. notwendigen Gerichtsverhandlungen
  • Veranlassung und Durchführung von Räumungsklagen
  • Mieterhöhungswünsche Ihrerseits beurteilen, veranlassen und durchsetzen
  • Optimierung Ihrer Kapitalanlage durch Vorschläge wie Renovierung mit Mietanpassung